Die Vergabekriterien für Studienplätze auf einen Blick!
Bei der Bewerbung für einen Medizinstudienplatz wird man von den Informationen über Bewerbungsmodalitäten, Numerus Clausus und verschiedene Quoten buchstäblich erschlagen. Hier findest du eine kurze Zusammenfassung aller Vergabekriterien!
Das Vergabesystem der Medizinstudienplätze
Die Vergabe der Studienplätze für medizinische Studiengänge in Deutschland wird durch drei Hauptquoten bestimmt.
Die erste und wohl bekannteste Quote ist die Abiturbestenquote, die sich nach den schulischen Leistungen richtet. Die zweite Quote ist die Zusätzliche Eignungsquote, die vollkommen unabhängig von der Abiturnote ist. Die dritte und letzte Quote ist das Auswahlverfahren der Hochschulen. Hier werden prozentual die meisten Studienplätze (60 %) vergeben und du kannst durch verschiedene zusätzliche Kriterien Punkte sammeln und deine Chancen auf einen Studienplatz verbessern.
Der Numerus Clausus
Der Numerus Clausus, oder kurz NC, bezeichnet die Zulassungsgrenze, die sich aus den Ergebnissen des jeweiligen Auswahlverfahrens ergibt. Es gibt also keinen festen Numerus Clausus, sondern er steht erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens fest und kann sich von Semester zu Semester sowie zwischen den Hochschulen unterscheiden.
Der NC ist ein entscheidender Faktor für die Zulassung zu medizinischen Studiengängen über die Abiturbestenquote. Er zeigt an, welche schulische Leistung beziehungsweise welche Punktzahl im jeweiligen Semester mindestens erreicht werden musste, um über diese Quote einen Studienplatz zu erhalten.
Für die Vergabe werden zunächst die Abiturleistungen innerhalb der einzelnen Bundesländer berücksichtigt. Daraus wird eine bundesweite Rangliste erstellt, um Unterschiede zwischen den Abiturergebnissen der Bundesländer auszugleichen.
Die Auswahlgrenzen ergeben sich aus der Anzahl der verfügbaren Studienplätze und der Rangfolge der Bewerber:innen. Dabei spielt auch eine Rolle, in welchem Bundesland du dein Abitur erworben hast und an welcher Universität du studieren möchtest.
Die Abiturbestenquote (30 Prozent)
Über die Abiturbestenquote werden jährlich 30% der Studienplätze für medizinische Studiengänge von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben. Die Vergabe ist abhängig vom oben beschriebenen Numerus Clausus bzw. Landes-NC.
Folglich ist die erreichte Abiturnote für diese Quote das einzig relevante Kriterium
Im Wintersemester 2019/2020 mussten in den einzelnen Bundesländern mindestens folgende Notendurchschnitte erreicht werden um über die Abiturbestenquote zugelassen zu werden.
| Bundesland | Humanmedizin | Zahnmedizin |
| Baden-Württemberg | 1,2 | 1,2 |
| Bayern | 1,2 | 1,2 |
| Berlin | 1,1 | 1,2 |
| Brandenburg | 1,1 | 1,1 |
| Bremen | 1,2 | 1,2 |
| Hamburg | 1,2 | 1,2 |
| Hessen | 1,1 | 1,1 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1,1 | 1,1 |
| Niedersachsen | 1,3 | 1,3 |
| Nordrhein-Westfalen | 1,2 | 1,3 |
| Rheinland-Pfalz | 1,2 | 1,2 |
| Saarland | 1,0 | 1,1 |
| Sachsen | 1,2 | 1,2 |
| Sachsen Anhalt | 1,2 | 1,2 |
| Schleswig-Holstein | 1,3 | 1,4 |
| Thüringen | 1,1 | 1,1 |
Die zusätzliche Eignungsquote (10 Prozent)
10% der Studienplätze werden unabhängig von der Abiturdurchschnittsnote vergeben.
Die Auswahlkriterien, und ihre Gewichtung, sind dabei von Hochschule zu Hochschule verschieden. Die häufigsten Kriterien sind hierbei das Ergebnis eines Studierfähigkeitstests (meistens der TMS), ob eine fachspezifische, abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt und ob man Dienst geleistet hat.
Bis zum Wintersemester 2021/2022 werden auch noch Wartesemester miteinbezogen.
Das Hochschulauswahlverfahren (60 Prozent)
Die verbleibenden 60% der Studienplätze können von den Universitäten nach eigenständig festgelegten Kriterien vergeben werden. Zusätzlich zur erreichten Abiturnote müssen für Humanmedizin mindestens zwei weitere Kriterien herangezogen werden. Für die Zahnmedizin muss es mindestens ein weiteres Kriterium sein. Dadurch kannst du dir deine Chancen auf einen Studienplatz maßgeblich verbessern.
Je nach Universität variieren diese zusätzlichen Kriterien zwischen:
• Studierfähigkeitstest (TMS)
• Berufspraxis (z.B. Ausbildung als Rettungssanitäter oder Krankenschwester)
• Stärker gewichtete Einzelfachnoten (z.B. Englisch oder Naturwissenschaften)
• Auswahlgespräch
• Dienst